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Wissenswertes zu Prüfungen an Passivhausfenstern

Blower-Door-Test -
zur Überprüfung der Luftdichtheit 

Viele Gründe sprechen für eine luftdichte Gebäudehülle:

  • Senkung des Energieverbrauchs
  • Schutz vor konvektiv bedingten Bauschäden
  • Sicherstellung einer bedarfsorientierten Lüftung
  • Schutz vor dem Eintrag von Schadstoffen
  • Guter Luftschallschutz
  • Funktionierender Rauch- und Brandschutz
  • Sicherstellung einer guten Raumluftqualität
  • Erhöhung des Wohnkomforts                

Mit dem BlowerDoor-Test können Sie zuverlässig die Luftdichtheit von Gebäuden messen, Leckagen
schon während der Bauphase feststellen und nach der Beseitigung der Schwachstellen die Qualität
aller Maßnahmen zur Abdichtung der Gebäudehülle begutachten und dokumentieren.   

Sie brauchen den BlowerDoor-Test

  • für die Überprüfung von Neu- und Altbauten nach EnEV
  • für die Analyse von konstruktiven Schwachstellen der luftdichten Ebene
  • zur Begutachtung von Bauschäden durch konvektiven Feuchteeintrag
  • für die Sicherstellung der Qualität der ausgeführten Arbeiten an der luftdichten Ebene
  • für die Überprüfung der Dichtheit von Lüftungsanlagen
  • für den Bau von Passivhäusern
  • für die Messung großer Gebäude

Mit dem BlowerDoor-Test wird gemäß EN 13829, nach DIN 4108-7 und EnEV 2002 die Differenz-
druckmessung durchgeführt und der Zielwert bestimmt.  

Prüfaufbau
Messaufbau in der Haustüröffnung

BlowerDoor-Test

Objekt:                      Passivhaus in Hirschaid (Lkr. Bamberg) 
Prüftermin:               11. November 2005
Eingebaute Fenster: Heinzmann Novum Plus
Prüfverfahren:          Unterdruckmessung
Ergebnis:                  Test bestanden


(Das Haus wird komplett abgedichtet, mit einem Ventilator wird ein Unterdruck erzeugt. Differenz zum Außenluftdruck wird ermittelt. Bei relevanten Druckverlusten werden sämtliche Fugen und Abdichtungen geprüft und mittels Rauchpatronen lokalisiert)

Die Ergebnisse aus dieser Messung können dem Energiebedarfs-Ausweis beigefügt werden.

  • EnEV: Dichtheitsgeprüfte Gebäude werden honoriert
    • Bei der Berechnung des Energiebedarfs um 15% verminderte Lüftungswärmeverluste
      ansetzbar, das sind 10% vom Gesamt-Energiebedarf
    • Abminderungsfaktor beim Einbau von Lüftungsanlagen nur in
      BlowerDoor-geprüften Gebäuden
    • BlowerDoor-Messung ist das vorgeschriebene Verfahren
       
  • DIN 4108-7 als gültige Norm veröffentlicht
    • Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger 1998 anerkannte Regel der Technik
       
  • EN 13829 ersetzt die strengere ISO 9972 als Messnorm
    • BlowerDoor ist eine in vielen Ländern anerkannte Anlage, um Luftdurchlässigkeits-
      messungen an der Gebäudehülle durchzuführen.  

Blower-Door-geprüfte Gebäude sind wirtschaftlicher als nicht geprüfte Gebäude.

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