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  Wissenswertes über staatliche Fördermittel - schließlich ist es IHR Geld

                                           Letzte Meldung:
   

  
  Bundesregierung fördert Austausch alter Fenster erstmals gesondert  
Ab sofort unterstützt die Bundesregierung mit ihrem energetischen Gebäudesanierungs-Programm
"Wohnraum Modernisieren" den Austausch alter Fenster. Der Einbau neuer Energiesparfenster aus
PVC zählt zu den "ÖKO-PLUS-Maßnahmen", die alle Aktivitäten zur Modernisierung und Instandsetzung
umfassen.

Äußerst günstig ist die Finanzierung, wie die KfW-Bankengruppe mitteilt. Bei einer Laufzeit von 20 Jah-
ren beträgt der effektive Jahreszins nur 2,02% pro Jahr. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 50.000 Euro pro
Wohneinheit.

"Wir freuen uns, dass die Bundesregierung dem Einbau wärmedämmender Fenster den gleichen Stellen-
wert einräumt wie anderen energetischen Maßnahmen. Denn moderne PVC-Fensterprofile mit beschich-
teten Isoliergläsern senken die Energiekosten beträchtlich", erklärt Werner Preusker, Sprecher von PVCplus.
Ein weiterer Vorteil: Wer in diesem Jahr neue Kunststoff-Fenster einsetzt, bezahlt bis Ende 2006 die günsti-
gere Mehrwertsteuer von 16%.

Auch im CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das verschiedene Maßnahmenpakete umfasst, hat der
Fenstertausch seinen festen Platz. Hier reduzierte die Bundesregierung den Zinssatz für die Finanzierung
bei 20-jähriger Laufzeit auf effektiv 1% pro Jahr. Die Förderung umfasst jetzt auch neuere Gebäude, die
bis Ende 1983 fertig gestellt wurden. Außerdem soll das Programm nicht nur für Wohngebäude, sondern
auch für Wohnheime sowie Alten- und Pflegeheime gelten. Weitere Fördermöglichkeiten enthält das
Programm "Ökologisch Bauen" für die Errichtung besonders energiesparender Gebäude. Insgesamt sind
ca. 1,4 Milliarden Euro Fördervolumen für die CO2-Gebäudesanierung vorgesehen.

Fenster mit Einfachverglasung oder ältere Isolierglasfenster verschwenden viel Energie und haben einen
hohen CO2-Ausstoß zur Folge. Das gilt sogar für Fenster neueren Einbaudatums. Bis 1994 kamen vorwiegend
unbeschichtete Isolierverglasungen zum Einsatz, die heute energetisch veraltet sind. Schätzungsweise
380 Millionen Fenstereinheiten sind in Deutschland sanierungsbedürftig. Moderne PVC-Fenster reduzieren die
Energieleistung unter Umständen so stark, dass ein kleinerer Brenner zum Heizen reicht. Außerdem steigert
die Modernisierung den Wert von Gebäuden. Wer den Verkauf oder die Vermietung seiner Immobilie plant,
muss schon bald einen Energiepass vorlegen. Er informiert detailliert über den Wärmeschutz und den Ener-
giebedarf des Hauses. Damit entscheidet er maßgeblich über die Konkurrenzfähigkeit einer Immobilie.

Etwa 55% aller in Deutschland verkauften Fenster-Profile bestehen aus PVC. Der Vorteil hierbei ist, dass
die Kunststoff-Rahmen während ihrer etwa 50-jährigen Lebensdauer keinen neuen Anstrich benötigen und
daher im Vergleich zu Lösungen aus anderen Materialien sehr wirtschaftlich sind.


Vielseitige Formen und Farben ermöglichen einen großen Gestaltungsspielraum bei Neu- und Altbauten.
Dabei steht das RAL-Gütezeichen für die hohe Qualität bei Rohstoffen, Herstellung und Montage. Auch unter
ökologischen Aspekten sind Kunststoff-Fenster eine gute Investition. Ausgebaute Alt-Fenster lassen sich pro-
blemlos verwerten und zu neuen PVC-Profilen verarbeiten.

KFW: Drei Förderprogramme aufgelegt
Neben dem unveränderten KfW-Wohneigentumsprogramm und dem KfW-CO2 Gebäudesanierungs-
programm werden drei neue Programme angeboten:

1. Wohnraum Modernisieren:
Aus diesem Programm vergibt die KfW Förderbank Darlehen zur Finanzierung von klimaschutz-
relevanten Maßnahmen (ÖKO-PLUS) und allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen (STANDARD)
in allen bestehenden Wohngebäuden.
Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Zinssatz richtet sich nach dem Anteil
für STANDARD- bzw. ÖKO-PLUS-Maßnahmen an dem Kredit aus diesem Programm. Je höher der
Kreditanteil für ÖKO-PLUS-Maßnahmen, umso günstiger der Zins.

Zu den STANDARD Maßnahmen gehören u. a.
Fenstererneuerung, Sanitärinstallation, Fußböden
und Einbau von Standardheizungstechnik.
ÖKO-PLUS-Maßnahmen sind die Dämmung der Außenwände, des Daches und der Kellerdecke
sowie Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung
und Nah-/Fernwärme.
Kombinationen der Maßnahmen sind auch möglich.
Es gibt drei Kategorien: STANDARD, MIX und ÖKO-PLUS. Die Variante MIX gilt für Investitionen
deren Kreditanteil von ÖKO-PLUS-Maßnahmen an dem Gesamtkredit mindestens 1/3 und höchstens
2/3 beträgt. Der maximale Kreditbetrag ist 100.000 EUR je Wohneinheit.

Für umfassende Klimaschutzmaßnahmen ("Maßnahmenpakete") an Gebäuden, die vor 1979 errichtet
wurden, steht das aus Bundesmitteln verbilligte KfW-CO2- Gebäudesanierungsprogramm auch weiterhin
zur Verfügung.

2. Solarstrom Erzeugen: Für die Finanzierung von kleineren Photovoltaik-Investitionen bietet die
KfW Förderbank ein separates, einfach konzipiertes Programm an. Der Kredithöchstbetrag liegt
bei 50.000 EUR. Es steht mit Ausnahme von Kommunen allen Antragstellern offen.
Anlagen mit einem Kreditbedarf von über 50.000 EUR, die gewerblich betrieben werden, werden
im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert. Der Zinssatz
würde bei einer Laufzeit des Kredites von 10 Jahren, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zins-
bindung von 10 Jahren nom. 3,20 % p. a. und eff. 3,99 % p.a..

3. Ökologisch Bauen: In diesem Programm werden energetisch hochwertige Neubauten gefördert.
Die Passivhäuser sowie KfW-Energiesparhäuser 40 und 60, die bisher im KfW CO2-Gebäudesanie-
rungsprogramm bzw. im KfW-Programm zur CO2-Minderung mitfinanziert wurden, werden bei
unveränderten Bestimmungen zusammengefasst. Der Zinssatz bei den KfW-Energiesparhäusern
60 beträgt ab 01.01.2005 für ein Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
und 10 Jahren Zinsbindung nom. 3,05 % p.a. und eff. 3,63 % p.a. Für die aus Bundesmitteln
zinsverbilligten KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser beträgt der Zinssatz nom. 2,15 % p.a.
und eff. 2,69 % p.a..

Die Verwendungszwecke aus dem derzeitigen KfW-Programm zur CO2-Minderung finden sich
vollumfänglich in den neuen Programmen wieder. Anträge können ab sofort bei allen Banken
und Sparkassen gestellt werden.
Interessierte erhalten weitere Beratung im Informationszentrum der KfW Förderbank
(zum Ortstarif). Tel.: 01801 / 335577 oder unter www.kfw-foerderbank.de.

Förderprogramme jetzt auch für mittelständische Unternehmen
Grundsätzlich ist eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau nur möglich, wenn der 
Bauherr zu Beginn des Bauvorhabens den Antrag einreicht. Unter gewissen Umständen werden die 
Fördermittel zugestanden, wenn es sich noch in einem sehr frühen Stadium befindet. Nach Angaben
des KfW ist diese Regelung unerlässlich, weil die Förderung nur als Anreiz wirkt, wenn der Bau noch
nicht realisiert ist. Für mittelständische Unternehmen sind vor allem zwei Programme interessant:

   1. Das Mittelstandsprogramm fördert die Errichtung gewerblicher Immobilien (incl. Grundstück) mit 
       günstigen Zinskonditionen. Voraussetzung: Es muss sich um ein mittelständisches Unternehmen
       im Sinne der KfW-Kriterien handeln, dessen konsolidierter Jahresumsatz 500 Mio. € nicht übersteigt.

   2. Nach dem KfW-Umweltprogramm ist der Zinssatz für Kredite noch etwas günstiger. Bei Gebäuden,
      die nach den Vorgaben der EnEV oder nach Passivhaus-Standard errichtet werden, ist eine hundert-
      prozentige Anrechnung der gesamten Baukosten (ohne Grundstück) als Umweltinvestition möglich.
      Davon können mittelständisch Unternehmen, mit einem konsolidierten Jahresumsatz bis 500 Mio. € 
      etwa drei Viertel, solche mit einem konsolidierten Jahresumsatz über 500 Mio. € zwei Drittel aus dem
      Programm finanziert bekommen.

   Erreicht ein Gebäude im Ganzen den Passivhaus-Standard nicht, können Einzelmaßnahmen bewertet 
   werden. Beispielsweise können die Kosten additiver Umweltmaßnahmen wie etwa die Wärmedämmung
   eines Gebäudes als Umweltinvestition angerechnet werden. Im Kreditantrag genügt die formlose Charak-
   terisierung der Maßnahme.

   Mehr Geld für den Bau von Passivhäusern
  
Die bestehende Passivhaus-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist jetzt entscheidend
   verbessert worden: Die Bundesregierung stellt zusätzlich 160 Millionen Euro pro Jahr bereit, mit denen
   die Fördermöglichkeiten bei der Gebäudesanierung und bei den besonders energieeffizienten
   Passivhäusern ausgeweitet werden. Pro Passivhaus-Wohneinheit beträgt die Kreditsumme weiterhin
   50.000 EUR, die Zinssätze für Bauherren sind jetzt aber noch günstiger: Bei einer Laufzeit von 20 Jahren
   mit drei tilgungsfreien Anlaufjahren beträgt der Zinssatz derzeit 3,10 % p.a. nominal, bzw. 3,14 % p.a. 
   effektiv. Der Barwert der Förderung ist damit auf ca. 8.000 EUR angehoben worden.

   Dr. Wolfgang Feist, Leiter des Passivhaus Institutes, begrüßt die verbesserte Förderung für Passivhäuser:
   "Mit der neuen Passivhaus-Förderung lohnt sich ein Passivhaus für Bauherren ab der ersten Minute, hoher 
   Wohnkomfort und lebenslang extrem niedrige Energiekosten sind dabei schon inklusive. So wird das ener-
   gieeffiziente Bauen zu einem Gewinn nicht nur für die Umwelt, sondern auch für das Portemonnaie." Ent-
   scheidend dabei ist, dass die hohe Ausführungsqualität weiter beibehalten wird.

   Das Passivhaus Institut rechnet damit, dass sich durch das neue Förderprogramm die hohe Steigerungsrate
   von 100 % beim Bau von Passivhäusern fortsetzt. Dadurch kann auch bei den Passivhaus-Komponenten wie
   Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung und Fenstern mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung mit höheren
   Stückzahlen gerechnet werden. Über 3.000 Passivhäuser gibt es schon in Deutschland, nicht nur als Wohn-
   gebäude, sondern auch als Schulen, Kindergärten, Turnhallen, Büro- und Fabrikgebäude.

   Der Kreditantrag kann bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden. Diese leitet den Antrag weiter an die

    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
    Informationszentrum
    Palmengartenstraße 5–9
    60325 Frankfurt
    Tel. (0 69) 74 31-0 (oder zum Ortstarif: 0180 - 1335577)
    Fax (0 69) 74 31-29 44

    Niederlassung Berlin
    Charlottenstraße 33/33a
    10104 Berlin
    Tel. (0 30) 2 02 64-0
    Fax (0 30) 2 02 64-1 88

     Internet: www.kfw.de