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Das Garagentor - schön und funktionell Das größte sichtbare und bewegliche Bauelement an oder neben Ihrem Haus ist das Garagentor. Das Tor soll nicht nur gut aussehen und sich harmonisch in das Gesamtbild einfügen, es soll auch auf Jahre hinaus funktionstüchtig und weitgehend wartungsfrei sein.
Rechtliche Bestimmungen Zugangsmöglichkeit Ist kein separater Zugang zu dem Gebäudeteil vorhanden, an den das Aluminiumrolltor angebracht werden soll und ist ein Zugang zu diesem Raum zu jeder Zeit zu gewährleisten, ist die Anbringung eines Motors mit Nothandkurbel zwingend vorgeschrieben. Dabei ist die Nothandkurbel innen anzubringen. Heinzmann bietet jedoch die Möglichkeit, die Nothand- kurbel sowohl von außen, wie von innen bedienen zu können. Fernbedienung Wird ein Garagentor nicht ausschließlich auf Sicht (=Totmannschaltung) bedient, bedarf es zu der Fernbedienung in jedem Fall eine elektrische oder elektronische Unterschienenab- schaltung, die ein Auflaufen des Aluminiumtores auf einen sich darunter befindlichen Gegen- standes zuverlässig verhindert. Zusätzlich kann Abrollsicherung Aufgrund des erhöhten Panzergewichtes ist bei Garagenrolltoren eine mechanische oder elektrische Auffangvorrichtung zu installieren, die verhindert, dass der Rollladen sich selbst- ständig abrollt. Deshalb ist dieses Bauteil in allen Heinzmann-Rolltoren Standard. Maschinenrichtlinien Das Tor, als bewegliches Teil, unterliegt den Richtlinien für Maschinen. Deshalb muss es über ein Typenschild und ein vor Ort befindliches Prüfbuch verfügen, in dem die Montage und die vorgeschriebene jährliche Wartung dokumentiert werden. CE-Zeichen Der einbauende Montagebetrieb vergibt nach dem Einbau das bekannte CE-Zeichen. Damit dokumentiert er, dass er das Tor gemäß den aktuell gültigen Bestimmungen im jeweiligen Land, in dem das Tor angebracht wurde, montiert hat. Regelmäßige Überprüfung Nach der Montage ist der Betreiber des Tores für den „sicheren Betriebszustand“ verantwortlich. Dafür müssen in der Regel einmal im Jahr Überprüfungen und Wartungen durch einen qualifi- zierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Wird eine Toranlage nicht entsprechend den Vorgaben geprüft, ist der Betreiber für eventuelle Personen- und Sachschäden haftbar. Wer dieses Risiko nicht eingehen will, kann deshalb einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abschließen. Damit ist auch langfristig für Sicherheit am und ums Tor gesorgt.
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