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Torsteuerungen
- Sicherheit geht vor, auch im Privatbereich
Gemäß der neuen EU-Richtlinie (gültig
seit 01. Oktober 2001) wird bei
Rolltoren nicht mehr zwischen
dem Einsatz in gewerblichem und
privatem Bereich unterschieden, d. h. die bislang gültigen Sicher-
heitsvorschriften bei gewerblichem
Einsatz gelten jetzt auch für den Privatmann. Kernpunkt der neuen
EU-Norm ist die DIN EN 12604. Diese
Vorschrift soll im Wesentlichen dazu beitragen, Quetschungen zu
vermeiden und Verletzungen durch
Einklemmen zu verhindern. Es muss sichergestellt sein, dass unbe-
absichtigte und ungesteuerte
Torbewegungen unterbunden werden.

Heinzmann
Funkfernsteuerung RTS03M
Die Druckwellenschließkantensicherung in
der Endleiste des Rolltors erfährt durch ihr Gummiab-
schlussprofil beim Auflaufen auf einen darunter befindliches
Hindernis eine Unterbrechung des
im Profil laufenden Laserstrahls. Diese
Unterbrechung bewirkt ein unverzügliches Abschalten
des Rolltormotors und eine kurze Fahrt
in die Aufwärtsrichtung, um das Hindernis frei zu geben.
Mit dem gleichen Sicherheitsaspekt
funktioniert der Motor des Deckenlauftors.
Zusätzlich kann die Rolltorsteuerung auch mit einer Lichtschranke
ausgerüstet werden. Für
die Rohr-
motor-Funkfernsteuerung ist von der Deutschen Bundespost unter der
Typenbezeichnung Alpha eine,
allgemeine
Genehmigung mit der AGB-Nr. 270 erteilt worden. Der Betrieb ist gebühren- und anmeldefrei.
So ist Heinzmann
bereits heute für künftige Vorschriften gerüstet.
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