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| Garagentor-Sicherheitssysteme - hellwach und zuverlässig Sicherheit geht vor - auch im PrivatbereichGemäß der neuen EU-Richtlinie (gültig seit 01. Oktober 2001) wird bei Rolltoren nicht mehr zwischen dem Einsatz in gewerblichem und privatem Bereich unterschieden, d. h. die bislang gültigen Sicher- heitsvorschriften bei gewerblichem Einsatz gelten jetzt auch für den Privatmann. Kernpunkt der neuen EU-Norm ist die DIN EN 12604. Diese Vorschrift soll im Wesentlichen dazu beitragen, Quetschungen zu vermeiden und Verletzungen durch Einklemmen zu verhindern. Es muss sichergestellt sein, dass unbe- absichtigte und ungesteuerte Torbewegungen unterbunden werden. Für diesen Fall hält Heinzmann für Sie zwei Lösungsmöglichkeiten bereit. Die Lichtschranke (in Verbindung mit einer Funkfernsteuerung) hält das Rolltor bei unterbrochenem Lichtstrahl sofort an. Für die Rohrmotor-Funkfernsteuerung ist von der Deutschen Bundespost unter der Typenbezeichnung Alpha eine, allgemeine Genehmigung mit der AGB-Nr. 270 erteilt worden. Der Betrieb ist gebühren- und anmeldefrei. Die Druckwellenschließkantensicherung hingegen erfährt durch ihr Gummiabschlussprofil beim Auflaufen auf einen darunter befindliches Hindernis eine pneumatische Druckänderung, die ein Abschalten des Motors bewirkt. Das breite Gummiprofil ist auch geeignet, kleinere Bodenunebenheiten im Bereich des Rolltors auszugleichen. So ist Heinzmann bereits heute für künftige Vorschriften gerüstet. Was tun bei Stromausfall? Gerade bei Garagen, die keinen separaten Zugang haben, sollte ein Motor mit Nothandkurbel eingebaut werden. Bei Stromausfall kann das Tor manuell mit einer abnehmbaren Kurbelstange bewegt werden, so dass der Zugang zu Ihrem Fahrzeug stets gewährleistet ist. |